• Friedenstraße 5, 97072 Würzburg
  • Montag bis Freitag 8.00 - 17.00
  • +49 931 404402-0
  • Eschersheimer Landstraße 60-62, 60322 Frankfurt
  • Montag bis Freitag 8.00 - 17.00
  • +49 69 87 40 35 00
  • Tianlindonglu 14 Cun, Building 5 - 504, 200233 Shanghai, VR China
  • Montag bis Freitag 8.00 - 17.00

Newsletter

2024. 08. 31 Geschenke an Mitarbeiter können als Betriebsausgaben abgesetzt werden, der abziehbare B

Gemäß §14 Abs. 1 S. 8 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) haben traditionelle Papier-Rechnungen Vorrang vor elektronischen Rechnungen. Die Ausstellung und Annahme von elektronischen Rechnungen setzt die Zustimmung des Empfängers voraus. Diese Grundregel wird jedoch angepasst. Die Nutzung von elektronischen Rechnungen wird im B2B-Bereich verpflichtend, insbesondere für Unternehmen, die zur Umsatzsteuer-Voranmeldung verpflichtet sind. Deutschland wird künftig ein landesweit gültiges System für die elektronische Umsatzsteuererklärung einführen, wodurch die Nutzung elektronischer Rechnungen zur Pflicht wird.

2025-06-14

首页 12

尾页