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Deutschland als Investitionsstandort: Welche steuerlichen Investitionsanreize Unternehmen 2026 nutzen können

2026 . 08 . 18

Deutschland ist für internationale Unternehmen weiterhin einer der wichtigsten europäischen Absatz-, Produktions- und Technologiestandorte. Gleichzeitig wurden die steuerlichen Rahmenbedingungen für Investitionen in den vergangenen Monaten gezielt verbessert. Gerade für chinesische Unternehmen, die eine Tochtergesellschaft gründen, Produktionskapazitäten aufbauen oder ihre bestehenden Aktivitäten in Deutschland erweitern möchten, lohnt es sich daher, steuerliche Aspekte frühzeitig in die Investitionsplanung einzubeziehen.

Mit dem steuerlichen Investitionssofortprogramm wurden insbesondere die Abschreibungsmöglichkeiten verbessert, Investitionen in Elektromobilität gefördert und die steuerliche Forschungsförderung ausgeweitet. Außerdem ist ab 2028 eine schrittweise Senkung des Körperschaftsteuersatzes vorgesehen.

1. Bis zu 30 % degressive Abschreibung für neue Investitionen

Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft oder hergestellt werden, können Unternehmen eine degressive Abschreibung nutzen.

Der Abschreibungssatz darf grundsätzlich das Dreifache des linearen Abschreibungssatzes betragen und ist auf maximal 30 % pro Jahr begrenzt.

Davon können beispielsweise Investitionen in

  • Maschinen und Produktionsanlagen,

  • technische Ausrüstung,

  • IT-Hardware,

  • Betriebs- und Geschäftsausstattung

profitieren.

Der steuerliche Vorteil besteht vor allem darin, dass ein größerer Teil der Anschaffungskosten bereits in den ersten Jahren steuerlich berücksichtigt werden kann. Dadurch kann sich die steuerliche Belastung unmittelbar nach einer Investition reduzieren und die Liquidität des Unternehmens verbessern.

Beispiel:
Investiert ein Unternehmen im Jahr 2026 in eine neue Produktionsmaschine, kann es – abhängig von deren regulärer Nutzungsdauer – von einer deutlich schnelleren steuerlichen Abschreibung profitieren als bei einer ausschließlich linearen Verteilung der Anschaffungskosten.

Für Unternehmen, die ohnehin Investitionen in Deutschland planen, kann daher bereits der Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung steuerlich relevant sein.

2. Besonderer Investitionsanreiz für betriebliche Elektrofahrzeuge

Noch weiter geht die Förderung bei bestimmten betrieblichen Elektrofahrzeugen.

Für Elektrofahrzeuge, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft werden, wurde eine besondere degressive Abschreibung eingeführt. Im Jahr der Anschaffung können dabei 75 % der Anschaffungskosten steuerlich abgeschrieben werden. Die weitere Abschreibung verteilt sich über insgesamt sechs Jahre.

Damit kann die Anschaffung einer elektrischen Firmenflotte, beispielsweise für Vertrieb, Service oder Management, auch steuerlich interessanter werden.

Zusätzlich wurde bei der steuerlichen Begünstigung elektrischer Dienstwagen die maßgebliche Bruttolistenpreisgrenze von 70.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben.

Gerade bei der Planung eines neuen deutschen Standorts sollte deshalb geprüft werden, ob Mobilitäts- und Fuhrparkkonzepte von Anfang an steuerlich optimiert gestaltet werden können.

3. Forschungszulage: Deutschland fördert Forschung und Entwicklung stärker

Deutschland unterstützt nicht nur klassische Sachinvestitionen. Auch Unternehmen, die in Deutschland Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten aufbauen, können steuerliche Förderung erhalten.

Seit 2026 wurde der Höchstbetrag der Bemessungsgrundlage für die Forschungszulage von 10 Mio. Euro auf 12 Mio. Euro erhöht. Gleichzeitig wurden die förderfähigen Aufwendungen erweitert. Unter anderem können Gemein- und sonstige Betriebskosten über eine Pauschale von 20 % berücksichtigt werden.

Dies kann beispielsweise für Unternehmen interessant sein, die in Deutschland

  • Entwicklungszentren aufbauen,

  • neue Produkte oder Technologien entwickeln,

  • Softwareentwicklung durchführen,

  • Produktionsverfahren verbessern oder

  • bestehende Produkte technisch weiterentwickeln.

Die Forschungszulage kann damit insbesondere für technologieorientierte chinesische Unternehmen ein wichtiger Bestandteil der Standortentscheidung sein.

Entscheidend ist jedoch, bereits frühzeitig zu prüfen, welche Aktivitäten tatsächlich als begünstigte Forschung und Entwicklung einzustufen sind und wie die entsprechenden Projekte dokumentiert werden müssen.

4. Körperschaftsteuer wird ab 2028 schrittweise reduziert

Neben kurzfristigen Investitionsanreizen wurde auch eine langfristige Veränderung der Unternehmensbesteuerung beschlossen.

Der Körperschaftsteuersatz beträgt derzeit 15 %. Ab dem Jahr 2028 soll er jährlich um einen Prozentpunkt reduziert werden, bis er ab 2032 bei 10 % liegt. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums soll dadurch die kombinierte Unternehmenssteuerbelastung langfristig von derzeit knapp 30 % auf knapp 25 % sinken.

Dabei ist allerdings zu beachten, dass die tatsächliche Steuerbelastung eines Unternehmens nicht nur von der Körperschaftsteuer abhängt. Zusätzlich fallen insbesondere der Solidaritätszuschlag und die Gewerbesteuer an. Die Gewerbesteuer wiederum ist vom jeweiligen Standort beziehungsweise vom Hebesatz der betreffenden Gemeinde abhängig.

Damit erhält auch die Standortwahl innerhalb Deutschlands eine steuerliche Dimension.

5. Nicht nur Steuern betrachten: Standortplanung sollte ganzheitlich erfolgen

Steuerliche Vorteile allein sollten jedoch nicht über einen Investitionsstandort entscheiden.

Für ausländische Unternehmen sind unter anderem auch folgende Faktoren relevant:

  • Nähe zu Kunden und Lieferanten,

  • verfügbare Arbeitskräfte,

  • Gewerbe- und Grundstückskosten,

  • Infrastruktur und Verkehrsanbindung,

  • Nähe zu Universitäten und Forschungseinrichtungen,

  • regionale Förderprogramme,

  • Gewerbesteuerbelastung,

  • Möglichkeiten für Forschung und Entwicklung sowie

  • bestehende Industriecluster.

So können für ein Unternehmen aus der Automobilindustrie andere Regionen geeignet sein als für ein Unternehmen aus den Bereichen Logistik, erneuerbare Energien, Maschinenbau, E-Commerce oder Informationstechnologie.

Gerade internationale Investoren sollten deshalb Standortentscheidung, Unternehmensstruktur und steuerliche Planung möglichst gemeinsam betrachten.

Was sollten chinesische Unternehmen vor einer Investition prüfen?

Bei einer geplanten Investition in Deutschland empfiehlt es sich insbesondere, bereits vor Umsetzung der Investition folgende Fragen zu beantworten:

Welche Gesellschaftsstruktur ist sinnvoll?
Soll eine deutsche GmbH gegründet werden oder zunächst beispielsweise eine Betriebsstätte beziehungsweise eine andere Struktur genutzt werden?

Wo soll sich der deutsche Standort befinden?
Neben operativen Kriterien können Gewerbesteuer, regionale Förderprogramme, Arbeitskosten und Infrastruktur erheblich variieren.

Welche Investitionen sind geplant?
Maschinen, Fahrzeuge, IT-Systeme sowie Forschungs- und Entwicklungsausgaben können unterschiedlichen steuerlichen Förderungen unterliegen.

Welche Funktionen übernimmt die deutsche Gesellschaft?
Vertrieb, Produktion, Forschung und Entwicklung, Service oder Logistik führen jeweils zu unterschiedlichen steuerlichen und organisatorischen Anforderungen.

Welche Geschäfte bestehen mit der chinesischen Muttergesellschaft?
Bereits beim Aufbau der deutschen Gesellschaft sollten konzerninterne Warenlieferungen, Dienstleistungen, Finanzierungen und Lizenzbeziehungen steuerlich und insbesondere unter Verrechnungspreisgesichtspunkten strukturiert werden.

Fazit

Die steuerlichen Rahmenbedingungen für Investitionen in Deutschland haben sich verbessert. Besonders die bis Ende 2027 geltende degressive Abschreibung von bis zu 30 %, die Förderung betrieblicher Elektrofahrzeuge und die ausgeweitete Forschungszulage können Investitionen in Deutschland attraktiver machen. Gleichzeitig eröffnet die ab 2028 vorgesehene schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer eine langfristige Perspektive.

Für chinesische Unternehmen bedeutet dies jedoch nicht, dass allein einzelne Steuervergünstigungen über eine Investition entscheiden sollten. Den größten Nutzen bietet in der Regel eine frühzeitige Planung, bei der Standort, Investitionsstruktur, Finanzierung, Unternehmensbesteuerung und die Geschäftsbeziehungen zwischen Deutschland und China gemeinsam analysiert werden.

QFS unterstützt chinesische Unternehmen bei der steuerlichen und wirtschaftlichen Planung ihrer Aktivitäten in Deutschland – von der Wahl der geeigneten Struktur und des Standorts bis zur laufenden steuerlichen Betreuung und Gestaltung grenzüberschreitender Geschäftsbeziehungen.


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