Geschenke an Mitarbeiter können als Betriebsausgaben abgesetzt werden, der abziehbare Betrag wurde von 35 Euro auf 50 Euro erhöht

Grundsätzlich können Geschenke von Unternehmen an Personen außerhalb des Unternehmens nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden. Eine Ausnahme besteht jedoch für Geschenke, deren Kosten 35 Euro nicht überschreiten, da diese bis zu diesem Betrag vom Gewinn des Unternehmens abgezogen werden können. Seit dem 1. Januar 2024 ist dieser Betrag auf 50 Euro erhöht. Bei der Absetzung von Geschenken als Betriebsausgaben in der Gewinn- und Verlustrechnung des Unternehmens ist es wichtig, die Einzelheiten korrekt aufzuzeichnen. Die 50 Euro beziehen sich auf den Gesamtbetrag pro Person und Jahr ohne Umsatzsteuer.

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